|
Das
Sachsenwappen geht auf die Herrschaft des Zweiges eines ursprünglich
unterelbisch-niedersächsischen Fürstengeschlechtes,
der Askanier, im Gebiet zwischen Harzvorland und Fläming
im 11. Jahrhundert zurück. Das Wappenschild besteht aus je
fünf einander abwechselnden Balken in Schwarz und Gold. Es
wird von einem von links oben nach rechts unten verlaufendenden
Rautenband in Grün überdeckt. Das sächsische Wappen
leitet sich heraldisch vom anhaltinischen ab, dessen goldener
Grund auch durch fünf schwarze Balken geteilt wurde. Die
Rauten im Sachsenwappen markieren höchstwahrscheinlich den
um 1200 erfolgten Verzicht der Herzöge von Sachsen-Wittenberg
auf die Stammlande ihres Fürstengeschlechtes in Niedersachsen-Lauenburg.
In ihrer Formgebung entsprechen die Rauten Schmuckformen des damals
in Hochblüte stehenden Architekturstils der Gotik.
Als das Askanier genannte Herzogsgeschlecht derer von Sachsen-Wittenberg
1422 im Mannesstamme ausstarb, verlieh der deutsche Kaiser Sigismund
die Kur Sachsen zusammen mit dem Herzogtum an den Markgrafen Friedrich
den Streitbaren von Meißen. Zusammen mit der Kur Sachsen
(dem Recht, als einer von sieben Fürsten den deutschen Kaiser
zu wählen) ging damit auch das Wappen auf die Wettiner über
und ebenso wie der Name "Sachsen" wanderte das heraldische
Zeichen ein beträchtliches Stück elbaufwärts. Im
Laufe der Jahrhunderte ergänzten die Wettiner das Wappen
um Hermelin, den Löwen als Schildhalter und die Devise "Providentiae
Memor" ("Der Vorsehung eingedenk").
Der 1918 gegründete Freistaat Sachsen knüpfte wieder
an das alte überlieferte sächsische Wappen mit Balkenschild
und Rautenband an. In die Fortführung dieser heraldischen
Tradition stellte sich dann auch ab 1990 das Bundesland Sachsen.
Während die Verwaltung des Freistaates das Wappen in seiner
schlichten, geraden Form nutzt, markiert der Landtag seine sächsische
Herkunft mit einer barocken Version des Zeichens. Es ist möglich,
das Wappen mittig in die Sachsenfahne einzufügen. Quelle: www.Sachsen.de
|